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Höchstgeschwindigkeiten auf der Autobahn: Für wen gilt hier was?

Welche Geschwindigkeiten gelten eigentlich, wenn auf der Autobahn keine Verkehrsschilder zu finden sind? Viele fahren immer noch mit der Vorstellung, dass es dann kein Tempolimit gibt. Das ist allerdings nur bedingt richtig. Wichtig ist, mit welchem Fahrzeug Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Es macht eben doch einen Unterschied, ob sie mit dem Auto fahren oder mit diesem noch einen Anhänger ziehen.

Auch für LKW bzw. Fahrzeug aber einem bestimmten Gewicht gelten anderen Vorgaben. Autofahrer sollten also zumindest immer wissen, zu welcher Kategorie ihr Fahrzeug zählt und welche Geschwindigkeiten entsprechend einzuhalten sind.

Die Straßenverkehrsordnung definiert zulässige Geschwindigkeiten

Gesetzlich wird die Geschwindigkeit in der Straßenverkehrsordnung geregelt - genauer gesagt in § 3 StVO. In diesem ist unter anderem definiert, dass für Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn zu beachten ist. Empfohlen wird jedoch, sich an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu halten.

Im Klartext bedeutet dies, dass Auto- und Motorradfahrer so schnell fahren dürfen wie sie wollen, wenn auf dem Autobahnabschnitt keine Verkehrszeichen ein Tempolimit vorgeben. In diesem Zusammenhang ist allerdings auch zu beachten, dass der gleiche Paragraph einen Grundsatz bezüglich der Geschwindigkeit festlegt.

Demnach dürfen Verkehrsteilnehmer "nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird." Hier kommen dann mehrere Punkte zum Tragen, denn nicht nur die eigenen Fähigkeiten oder die jeweiligen Möglichkeiten des Fahrzeugs sollten in Betracht gezogen werden, sondern auch die Ladung sowie die herrschenden Bedingungen außerhalb des Fahrzeugs. Die Geschwindigkeit ist auch auf der Autobahn den Sicht-, Witterungs- und Straßenverhältnissen entsprechend anzupassen.

Dass Tempo 200 bei Sichtverhältnissen unter 100 m nicht angemessen ist, sollten eigentlich jedem bewusst sein. Auch dass eine Beladung das Fahrverhalten des Fahrzeugs und somit den Bremsweg verändert, ist ein Punkt, den Fahrer teilweise nicht berücksichtigen.

Mit Anhänger oder über 3,5 t: Tempolimits sind gesetzlich definiert

Die in § 3 StVO bestimmte Richtgeschwindigkeit ist für Gespanne und Kraftfahrzeuge über 3,5 t nicht anzuwenden. Hier gelten konkrete Höchstgeschwindigkeiten , deren Überschreitung zu Sanktionen führen kann. Egal ob Wohnwagen, Lasten- oder Pferdeanhänger, wird etwas ans Fahrzeug angehängt, darf auf der Autobahn nicht schneller als 80 km/h gefahren werden.

Hat ein Anhänger eine besondere Zulassung für Geschwindigkeiten bis 100 km/h muss dies durch einen Aufkleber deutlich gekennzeichnet sein. Die Zulassungsstelle entscheidet darüber, ob ein Anhänger einen solchen Aufkleber bzw. die Zulassung erhält. Ist diese vorhanden, sind auf der Autobahn dann maximal 100 km/h zulässig.

Wie bereits erwähnt, gilt eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit auch für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t. So ist bei einem Wohnmobil höchstens Tempo 80 erlaubt, sofern es die 7,5 t nicht überschreitet. Gleiches gilt auch für LKW. Weisen Fahrzeuge ? ein Gewicht über 7,5 t auf, reduziert sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn auf 60 km/h.

Für Busse ist ebenfalls Tempo 80 festgeschrieben, sofern auch sie keine besondere Zulassung für 100 km/h aufweisen und dies durch den zuvor erwähnten Aufkleber kenntlich gemacht wird. Anders sieht das aus, wenn ein Bus Stehplätze besitzt, denn sind nur noch 60 km/h zulässig.

Sanktionen sind vom Fahrzeug und der gemessenen Überschreitung abhängig

Werden Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung befahren, müssen PKW- und Motorradfahrer mit keinen Sanktionen wie Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten rechnen. Das gilt allerdings nicht dann, wenn die Bedingungen es zulassen, dass die Geschwindigkeit frei zu wählen. Verursachen Fahrer beispielsweise einen Unfall, weil sie bei schlechter Sicht das Tempo nicht entsprechend angepasst habe, kann das durchaus auch als Gefährdung gewertet werden.

Halten sich Fahrer von Gespannen oder LKW nicht an die gesetzlich festgelegten allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten, hängen die Höhe der Bußgelder sowie die Anzahl der Punkte und die Dauer eines eventuellen Fahrverbots von den gemessenen Werten ab. Die Sanktionen fallen bei 10 km/h natürlich niedriger aus als bei einer Überschreitung von 35 km/h.

In der Regel werden auf Autobahnen die Sanktionen für Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften herangezogen. Doch Achtung, bei einer Stadtautobahn wie der A 100 in Berlin gelten die Vorgaben für Überschreitungen innerorts.